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Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbständigen Künstler*innen und Publizist*innen sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Der Online-Termin vermittelt einen kompakten und verständlichen Überblick über die Grundlagen der Künstlersozialversicherung.
Was macht die Künstlersozialkasse (KSK) genau? Wie komme ich in die KSK? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Aber auch für bereits Versicherte werden allgemeine Informationen zum bestehenden Versicherungsverhältnis vermittelt, z. B. zu den Themen Zuverdienst aus einer Nebentätigkeit, Festanstellungen oder Krankenkassenwechsel.
Andreas Kißling ist Referent für die KSK aus Wilhelmshaven. Er ist 63 Jahre alt, verheiratet, nach dem Abitur und Studium der Rechtswissenschaften begann er 1989 bei der Künstlersozialkasse als Verwaltungsangestellter in der Gruppe Betriebsprüfung.
2007 wechselte er in die Gruppe Auskunft und Beratung.
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